Für gesetzlich Versicherte
Sie müssen einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Ich unterstütze Sie in diesem Vorgehen. Im Falle einer geplanten Kurzzeittherapie ist dieser Antrag nicht gutachterpflichtig. Ist bei Ihnen eine Langzeittherapie indiziert, so erstelle ich meinerseits einen Bericht an den Gutachter/ die Gutachterin der Krankenkasse. Die gutachterliche Stellungnahme entscheidet in diesem Fall darüber, ob Ihre Kasse die Kosten der Therapie übernimmt.
Das Stundenkontingent einer tiefenpsychologisch fundierten Behandlung liegt zwischen 2x12 Stunden (Kurzzeittherapie) und 60 Stunden (Langzeittherapie) á 50 Minuten in der Woche.
Für privat Versichterte/
Beihilfeberechtigte
Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder beihilfeberechtigt sein, so haben Sie auch in diesem Falle Anspruch auf die Kostenübernahme einer Psychotherapie. Sowohl Antragsprocedere als auch Umfang der bewilligten Therapiestunden sind abhängig von Ihrer jeweiligen Versicherung. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe.
Die Abrechnung der Therapiestunden richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Entsprechend erhalten Sie von mir quartalsweise eine Rechnung, die Sie zur Rückerstattung bei der Versicherungsgesellschaft bzw. Beihilfe einreichen.
Selbstzahler
Natürlich steht Ihnen frei, die Kosten für die Psychotherapie auch selbst zu tragen. In diesem Fall wird es einen direkten Therapievertrag zwischen Ihnen und mir geben, ohne weitere Einbindung Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe. Auch hier erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).